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Dokumente für Einwanderung, Auswanderung, Aufenthalt, Studium und Arbeit in Portugal

Personenstandsurkunden, Führungszeugnisse, Diplome, Zeugnisse, Beschäftigungsunterlagen und weitere Nachweise für portugiesische Stellen.

Einwanderung nach Portugal und Auswanderung aus dem Herkunftsland

Dasselbe Vorhaben wird aus portugiesischer Sicht als Einwanderung und aus Sicht des Herkunftslands als Auswanderung bezeichnet. Deshalb werden beide Begriffe sowie natürliche Suchformulierungen wie „nach Portugal ziehen“ verwendet.

Aufenthalt und Einwanderung

Je nach AIMA-Verfahren können Dokumente zu Identität, Personenstand, Strafregister, Familie, Studium, Arbeit oder Unterhaltsmitteln erforderlich sein. Maßgeblich ist das konkrete Verfahren.

Portugiesische Staatsangehörigkeit

Je nach Erwerbsweg können ausländische Geburtsurkunden, Strafregisterunterlagen und weitere Nachweise verlangt werden. Die offiziellen Anweisungen von Justiça/Registos sind entscheidend.

Anerkennung von Abschlüssen

DGES nennt eine Übersetzungsbefreiung für ursprünglich englische, französische oder spanische Dokumente. Deutsch gehört nicht dazu; die zuständige Hochschule oder Institution kann eine zertifizierte portugiesische Übersetzung verlangen.

EU-Dokumente

Bei bestimmten öffentlichen Urkunden kann die Verordnung (EU) 2016/1191 die Apostille entfallen lassen. Ein geeignetes mehrsprachiges Standardformular kann in bestimmten Fällen auch die Übersetzung vermeiden.

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